Infos zur Psychotherapie

Meine Arbeitsbereiche

Depressionen, Angststörungen, Prüfungsängste, Bulimie, Selbstunsicherheit und soziale Phobie, Beeinträchtigungen nach schwerwiegenden Lebensereignissen (z.B. Trennung, schwere körperliche Erkrankung), Psychoonkologie (Schwerpunkt Brustkrebs)

Bei Abhängigkeitserkrankungen/schädlichem Gebrauch (z.B. Drogen, Alkohol, Internet, Glücksspiel ...), Psychosen, Borderlinestörungen und Traumata erachte ich es als sinnvoll, sich direkt an Kollegen/innen zu wenden, die diese Problembereiche als Schwerpunkte behandeln.

Informationen sowie Adressen von KollegInnen finden Sie im Internet unter www.app-bielefeld.de oder in den "Grünen Seiten", die im lokalen Buchhandel erhältlich sind.

Wie lange dauert eine Therapie?

Individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt wird in der Regel zunächst eine Kurzzeittherapie (max. 2 mal 12 Stunden) beantragt, die ggf. bei Bedarf später in eine Langzeittherapie (bis 60 Stunden) umgewandelt werden kann.
Für gesetzlich Versicherte ist es möglich auch ohne vorherige Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse eine Akutbehandlung von bis zu 12 Stunden zu erhalten. Diese kann dann bei Bedarf in eine Kurz- oder Langzeittherapie umgewandelt werden. Die Stunden der Akuttherapie würden dann auf die Kontingente der Kurz-bzw. Langzeittherapie angerechnet.

Unsere Sitzungen werden in der Regel in wöchentlichem bis 2-wöchentlichem Abstand stattfinden, können aber individuell variieren. Zum Ende der Therapie werden die Abstände sicherlich größer.

Wer übernimmt die Kosten?

Die erste Sitzung (Psychotherapeutische Sprechstunde) dient dazu, uns einen Überblick über ihre individuelle Problemsituation zu verschaffen und das weitere Vorgehen ab zu klären. Sollte eine Therapie bei mir in Frage kommen, folgen dann 2 bis maximal 4 s.g. Probatorische Sitzungen, um endgültig ab zu klären, ob eine Therapie hier sinnvoll ist.
Zur Vorbereitung auf eine Therapie bei mir erhalten Sie einen Anamnesefragebogen, den sie bitte zu Hause in Ruhe bearbeiten.
Im Verlauf der probatorischen Sitzungen erhalten Sie ein Formular, damit gehen Sie zu einem Arzt ihres Vertrauens, um einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen. Der Arzt wird sie untersuchen, um festzustellen, ob körperliche Erkrankungen der Durchführung einer Psychotherapie im Wege stehen. Danach werden wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, der Beihilfe oder ihrer Privatversicherung stellen. Wenn Sie privat versichert sind, ist es sinnvoll, schon vor Beginn der Therapie mit der Versicherung zu klären, für wie viele Sitzungen diese die Kosten übernimmt und ob ggf. eine Beschränkung der Sitzungszahl pro Jahr besteht.
Die Kosten für das Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse/Beihilfe/Privatversicherung übernommen.
Ausfallhonorar:
Sitzungen die nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden von mir in Rechnung gestellt, diese Regelung gilt auch für das Erstgespräch!
Das Ausfallhonorar von 30,- Euro wird weder von der Krankenkasse noch von der Privatversicherung übernommen!

Wer kann Psychotherapie in Anspruch nehmen?

Störungen der Wahrnehmung, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen können krank machen. Wenn sie sich seelisch beeinträchtigt fühlen, sollten sie einen Therapeuten aufsuchen oder zunächst mit ihrem Hausarzt darüber sprechen.

Mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes haben sie ein Erstzugangsrecht zum Psychologischen Psychotherapeuten, d.h. sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

Was ist Verhaltenstherapie?

Theoretische Grundlage der Verhaltenstherapie ist die Lernforschung. Ebenso wie viele positive Verhaltensweisen erlernt werden, kann dies auch mit Dingen passieren, die im Alltag hinderlich sind und unter Umständen Krankheitswert erlangen, z.B. Ängste oder gestörtes Essverhalten, aber auch die Reaktion mit körperlichen Beschwerden auf psychische Probleme. Am Beginn einer Therapie steht daher die Verhaltensanalyse und die Erfassung der individuellen Lerngeschichte. Darauf basierend wird gemeinsam eine Erklärung für die bestehenden Schwierigkeiten entwickelt. Ziel der Verhaltenstherapie ist es, störende Verhaltensweisen abzubauen und hilfreiche Verhaltensweisen aufzubauen. Es werden deshalb auch die so genannten Ressourcen erfragt, die Dinge/Verhaltensweisen/Personen die im Alltag gut laufen und unterstützend wirken bzw. diese Funktion in der Vergangenheit hatten. Gemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und umgesetzt.
Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Verfahren und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Was ist Hypnose?

Kernzustand der Hypnose ist die "Trance", ein veränderter Bewusstseinszustand, der von manchen ähnlich dem Zustand vor dem Einschlafen empfunden wird. Physiologisch kann Hypnose von Schlaf aber deutlich abgegrenzt werden. Alltagstrance ist ein Phänomen, dass viele kennen, wenn sie z.B. ein spannendes Buch lesen, Tagträumen o.ä. und die Zeit einfach stehen geblieben bzw. wie im Flug vergangen erscheint. Mittels Hypnose können Menschen sich ihrer Erinnerungen, Potentiale und Assoziationen besser bewusst werden und diese gewinnbringend zur Problembewältigung einsetzen. Während der Hypnose bleibt die Selbstkontrolle erhalten. Die äußere Realität tritt lediglich zugunsten einer inneren Realität in den Hintergrund. Die in der Psychotherapie, Medizin und Zahnmedizin angwandte klinische Hypnose hat nichts gemeinsam mit Showhypnose, wie sie auf Bühnen oder im Fernsehen zu sehen ist.

Psychotherapeutische Praxis
Dipl. Psych. Ina Rissel
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie, Hypnose

Dornhecken 19
33617 Bielefeld (Gadderbaum)

Telefon: 0521 - 143 83 58
FAX: 0521 - 143 83 59
praxis@psychotherapie-rissel.de

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